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   VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19   

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VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19 (https://dejure.org/2020,21226)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.03.2020 - 4 B 2146/19 (https://dejure.org/2020,21226)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 (https://dejure.org/2020,21226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    80, 80a VwGO §§, 40 VwGO §, 34 Abs 1 BauGB §, 15 Abs. 1 BauNVO §
    Baurechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom Baufortschritt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 684
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Da das Merkmal der "rückwärtigen Bebauung" auf einen bestimmten räumlichen Bezug zur Erschließungsstraße hinweist, kommt es - je nach der konkreten Situation - auch darauf an, ob das Grundstück von mehreren Straßen erschlossen wird (BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172/97 -, juris Rdnr. 7).

    Der erwähnte Schuppen auf dem Grundstück A-Straße 5 stellt lediglich eine Nebenanlage ohne prägende Wirkung für die auf dem Baugrundstück beabsichtigte Hauptnutzung dar (vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 4. April 1984 - 4 UE 90/87 -, BRS 47 Nr. 64; BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172/97 -, juris Rdnr. 6).

  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Das Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche bestimmt sich nach der konkreten Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens und seiner räumlichen Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2019 - 4 B 1.19 -, juris Rdnr. 6).

    "Tatsächliche Straßengrenze" ist die Grenze der als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße (BVerwG, Beschluss vom 12. August 2019 - 4 B 1.19 -, juris Rdnr. 6).

  • BVerwG, 04.10.1995 - 4 B 68.95

    Hinterlandbebauung - Grundfläche - Einfügen - Überplanter Innenbereich -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Dies gilt auch für das Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1995 - 4 B 68.95 -, juris Rdnr. 3).

    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der von der Bebauung bisher eingehaltene Rahmen überschritten wird, ohne dass dies durch irgendeine Besonderheit begründet wäre, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - 4 C 99.77 -, juris Rdnr. 23) und demnach von dem Vorhaben eine negative Vorbildwirkung für Nachbargrundstücke ausgehen kann (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1995 - 4 B 68.95 -, juris Rdnr. 3).

  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Jedenfalls besteht das Rechtsschutzinteresse nach allgemeiner Meinung auch nach Erstellung des Rohbaus fort, wenn der Dritte Beeinträchtigungen geltend macht, die auch von der bestimmungsgemäßen Nutzung der baulichen Anlage ausgehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2018 - OVG 10 S 40.17 -, juris Rdnr. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 CS 07.265 -, juris Rdnr. 16).

    Da der Antragsteller seine Rechtsstellung in Bezug auf die von ihm als unzumutbar gewerteten Einsichtnahmemöglichkeiten auch dadurch verbessern kann, dass die aufschiebende Wirkung der Baugenehmigung angeordnet wird, weil das Gebäude sich aus anderen Gründen, z.B. wegen einer erdrückenden Wirkung als unzumutbar erweist, kann ihm das Rechtsschutzbedürfnis für den Eilrechtsschutz auch nicht teilweise versagt werden (so im Ergebnis auch: Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 CS 07.265 -, juris, Rdnr. 16; VG München, Beschluss vom 6. Juli 2016 - M 8 SN 16.349 -, juris Rdnr. 41, 43, 48 ff.; VG Ansbach, Beschluss vom 9. November 2017 - 17.0161 -, juris Rdnr. 19 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 10 B 1053/00

    Ablehnung einer Baugenehmigung mangels Einhaltung von Grenzabständen; Abbruch für

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist deshalb zu verneinen, wenn kein Bedürfnis für die Anrufung des Gerichts besteht, also wenn der Rechtsschutzsuchende seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung in keiner Hinsicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts für ihn nutzlos ist (Hoppe in Eyermann VwGO, 15. Auflage 2019, § 80 Rdnr. 83; Rennert in Eyermann, a.a.O., vor § 40 Rdnr. 11; Sodan in Sodan/Ziekow VwGO, 15. Auflage 2018, § 42 Rdnr. 335; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.10.2000 - 10 B 1053/00 -, juris Rdnr. 2).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob in den Fällen, in denen der Dritte seine Rechte allein durch die Bausubstanz verletzt sieht, das Rechtsschutzbedürfnis an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit der Erstellung des Rohbaus entfällt (so OVG Bremen, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 B 345/03 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 1 CS 17.2337 - juris Rdnr. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 8 S 2720/04 -, juris Rdnr. 2) oder erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes (so OVG Sachsen, Beschluss vom 9. September 1994 - 1 S 259/94 -, NVwZ-RR 1995, 251; a.A.: Funke-Kaiser in Quaas/Zuck/Funke-Kaiser, Prozesse in Verwaltungssachen, 3. Auflage 2018, § 4 Rdnr. 238; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 -, juris Rdnr. 5; zweifelnd OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 3 M 147/13 -, juris Rdnr. 23).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Ein Bauvorhaben, das sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des in seiner näheren Umgebung vorhandenen Rahmens hält, kann sich lediglich in einem Ausnahmefall einfügen, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, juris Rdnr. 17, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Auf das Ergebnis der entsprechenden Berechnung kommt es für das Merkmal des Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht an; entscheidend ist vielmehr allein, ob sich das Gebäude als solches in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18/92 -, juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Eine solche erdrückende Wirkung ist (nur) anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für die Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (Beschluss des Senats vom 13. August 2013 - 4 B 1458/13 -, juris Rdnr. 11 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Mai 2017 - 2 A 130/16 -, juris Rdnr. 49 - 52; BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, juris Rdnr. 38: 12-geschossiges Gebäude in 15 m Entfernung zu 2, 5-geschossigem Nachbarwohnhaus; Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, juris Rdnr. 15: drei 11, 05 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnanwesen).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Demgemäß können Garagen und Stellplätze in ruhigen rückwärtigen Gartenbereichen hinter Wohnhäusern möglicherweise rechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 -, juris Rdnr. 6).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
    Eine solche erdrückende Wirkung ist (nur) anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für die Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (Beschluss des Senats vom 13. August 2013 - 4 B 1458/13 -, juris Rdnr. 11 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Mai 2017 - 2 A 130/16 -, juris Rdnr. 49 - 52; BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, juris Rdnr. 38: 12-geschossiges Gebäude in 15 m Entfernung zu 2, 5-geschossigem Nachbarwohnhaus; Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, juris Rdnr. 15: drei 11, 05 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnanwesen).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17

    Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Wohngebiet - Störungen durch Garagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 2 A 130/16

    Rücksichtnahmegebot bzgl. Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

  • VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15

    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920

    Unzulässigkeit einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf

  • OVG Hamburg, 06.11.2019 - 2 Bs 218/19

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Baugenehmigung auf Grundlage eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

  • VGH Hessen, 28.11.2005 - 3 TG 2774/05

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfgegenstand; Nachbarschutz;

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17

    Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im

  • OVG Sachsen, 12.10.2010 - 1 B 249/10

    Balkon, Rücksichtnahmegebot, seitlicher Abstand, Baulinie, Drittschutz

  • VGH Hessen, 13.08.2013 - 4 B 1458/13

    Wohngebäude neben Klinikum

  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2019 - 10 L 76/19

    Antragsbefugnis Gesellschaft bürgerlichen Rechts Nachbarklage Garagen

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2018 - 10 S 40.17

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen Baugenehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

  • VGH Hessen, 25.11.2019 - 4 B 544/19

    Baurecht, Wohngebäude in der Nähe eines Störfallbetriebes

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 8 S 2720/04

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 2 B 385/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Genehmigung des Neubaus eines

  • OVG Hamburg, 21.10.2009 - 2 Bs 152/09

    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen ein fertiggestelltes Vorhaben;

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 1 CS 17.2337

    Nachbarantrag gegen eine Baugenehmigung für ein Hostel mit Tiefgarage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines

  • VGH Hessen, 27.01.2003 - 9 TG 6/03

    Kontrollumfang in der Beschwerdeinstanz; Aufenthaltsbefugnis aufgrund

  • OVG Sachsen, 09.09.1994 - 1 S 259/94

    Baulast gegen den Käufer trotz eingetragener Auflassungsvormerkung?

  • OVG Bremen, 29.09.2003 - 1 B 345/03

    Sichtschutzwand aus Holz; einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn - Aussetzung

  • OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96

    Bauplanungsrecht: Sonstigen nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.1994 - 3 M 11/94

    Baugenehmigung; Widerspruch; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der sofortigen

  • VG München, 06.07.2016 - M 8 SN 16.349

    Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche

  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Baueinstellung; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbau

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Da die Antragsteller ihre Rechtsstellung in Bezug auf die von ihnen als unzumutbar gewerteten Einsichtnahmemöglichkeiten auch dadurch verbessern können, dass die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung angeordnet wird, weil das Gebäude sich aus anderen Gründen, z.B. wegen einer erdrückenden Wirkung, als unzumutbar erweist, kann ihnen das Rechtsschutzbedürfnis für den Eilrechtsschutz auch nicht teilweise versagt werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Auch das Gebot der Rücksichtnahme hat nichts stets, sondern nur dann nachbarschützenden Charakter, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 - juris Rn. 26 ff.; ferner: Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 18 m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - a.a.O. Rn. 43 f.).

    Vielmehr muss hinzukommen, dass die Veränderung der Grundstückssituation zu Verhältnissen führen würde, die dem Nachbarn billigerweise nicht mehr zumutbar wären (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - a.a.O. Rn. 54).

    Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG BBg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 - juris Rn. 11; Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - a.a.O. Rn. 21 f.; OVG NRW, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - a.a.O. Rn. 61).

    Das kann der Fall ein, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - a.a.O. Rn. 25), wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (vgl. OVG BBg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 - a.a.O. Rn. 13; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - a.a.O. Rn. 68, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23

    Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende

    Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG NRW, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 61; Beschlüsse des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 25, und vom 19. April 2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Eine nur im Wege der Planung auffangbare Beeinträchtigung kommt in Betracht, wenn bei einer Hinterlandbebauung eine vorhandene Ruhelage gestört wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 4 C 30.78 - juris Rn. 22; Beschluss vom 25. März 1999 - 4 B 15.99 - a.a.O. Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 52; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 34 BauGB Rn. 57).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene

    Der VGH Baden-Württemberg hat eine erdrückende Wirkung angenommen bei einem 3- bis 4-geschossigen Gebäude mit einer Traufhöhe von 13 bis 14 m und einer Giebelhöhe von 16 bis 17 m gegenüber einem eingeschossigen Wohnhaus, bei dem sämtliche Fenster zum Vorhaben hin ausgerichtet waren und das nur wenig mehr als 1 m von der Grundstücksgrenze und einer daran unmittelbar anschließenden Tiefgaragenzufahrt entfernt lag (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 S 1923/07 - juris Rn. 4 f.).Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG NRW, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 61; Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung wegen Einsichtsmöglichkeit des

    Vielmehr muss hinzukommen, dass die Veränderung der Grundstückssituation zu Verhältnissen führen würde, die dem Nachbarn billigerweise nicht mehr zumutbar wären (HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 54).
  • VGH Hessen, 03.01.2023 - 3 B 518/22

    Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; treuwidrige Berufung auf die Überdeckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gibt es in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche (BVerwG, Beschluss vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, juris Rdnr. 5, seitdem ständige Rechtsprechung; VGH Kassel, Beschlüsse vom 09.10.2015 - 4 B 1353/15 -, juris Rdnr.10 und vom 24.03.2020 - 4 B 2146/19 -, juris Rdnr. 69; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Bs 218/19 -, juris Rdnr. 41; VGH München, Beschluss vom 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 -, juris Rdnr. 19).
  • VG Cottbus, 06.09.2022 - 3 L 285/21
    Das Gericht darf die Gewährung von Rechtsschutz nur verweigern, wenn ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der erstrebten gerichtlichen Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in Betracht kommt, wobei in entsprechender Anwendung der für Klageverfahren geltenden Grundsätze ein strenger Maßstab anzulegen und im Zweifel das Rechtsschutzinteresse zu bejahen ist (vgl. zu alldem: Hessischer VGH, Beschl. v. 24. März 2020 - 4 B 2146/19 -, juris, Rn. 34; Schoch, in: ders./Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 42. EL Februar 2022, VwGO, § 80a, Rn. 71).
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